Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.05.1998 - 19 U 239/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8374
OLG Köln, 29.05.1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,8374)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,8374)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,8374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit Tilgungsbestimmung Leistung Schuldner

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 366, 387 BGB, 55 Nr. 1 KO
    Zulässigkeit Tilgungsbestimmung Leistung Schuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksame Tilgungsbestimmung einer bestimmten Schuld "bei der Leistung" gem. § 366 BGB; Aufrechnung eines Schuldners gegenüber der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung von Gegenständen der Konkursmasse durch den Konkursverwalter

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 366, 387; KO § 55 Nr. 1
    Zulässigkeit der Tilgungsbestimmungen nur bei der Leistung des Schuldners

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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.08.2004 - 24 U 295/02

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung für eine in Unkenntnis einer Teilabtretung

    Der Sachverhalt, der den von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht eingereichten Urteilen des OLG Zweibrücken - Urteil vom 4. November 1997, 5 U 55/96 - und des OLG Köln - Urteil vom 29. Mai 1998, 19 U 239/97 - zugrunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20485
OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,20485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,20485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,20485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments ; Fragliche Fälschung der Unterschrift des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Daher entspricht es der überwiegenden Auffassung zum Erbunwürdigkeitsgrund des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB, dass es nicht darauf ankommt, ob der Erbunwürdige mit der Fälschung des Testaments möglicherweise nur den tatsächlichen oder vermuteten Willen des Erblassers durchsetzen wollte (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187, 188; Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3161; Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 23; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 7; kritisch hierzu MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07

    Begriff der Erbunwürdigkeit

    Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188).
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